Die BImA bestätigte die Bereitschaft, entsprechende Verhandlungen über den Direktverkauf zu führen und bat um Vorlage eines hinreichend konkreten Nachnutzungskonzepts.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die von der BImA eingeräumte Option zum Erstzugriff für die Teilbereiche A, C, D, F, H und I der Konversionsflächen auszuüben.